
Krankenkassen
Immer mehr Krankenkassen übernehmen einen Teil der Kosten für osteopathische Behandlungen. Mittlerweile sind es über 90 Krankenkassen.
Immer mehr Krankenkassen übernehmen einen Teil der Kosten für osteopathische Behandlungen. Mittlerweile sind es über 90 Krankenkassen.
Die Kosten einer Sitzung sind entsprechend des Befundes zwischen 60 - 120 €.
80 Prozent vom Rechnungsbetrag, max. jedoch 60 € pro Einheit. Bei max. 6 Sitzungen pro Anno.
Osteopathiebehandlungen werden übernommen, genaue Konditionen erfahren Sie direkt bei Ihrer GKV.
80 % der jährlichen Kosten für max. 6 Behandlungen & max. 60,- Euro pro Sitzung.
90 % der Kosten für sechs osteopathische Behandlungen pro Jahr und maximal 60 Euro pro Termin.
Erstattet werden 80% des Rechnungsbetrages, maximal 65 Euro pro Sitzung. Insgesamt sechs Einheiten osteopathische Medizin beim Osteopathen.
Pro Kalenderjahr werden insgesamt 3 Sitzungen mit je 50,- € bezuschusst.
100 Euro von Ihrem Gesundheitskonto als Beteiligung an Osteopathie, das sollte für eine Erstbehandlung reichen.
80 % der verordneten Therapien beim Osteopathen mit bis zu 400 Euro pro Kalenderjahr.
80 Prozent, max. 60,00 EUR pro Sitzung. 6 Behandlungen pro Kalenderjahr.
Auch hier erhalten Sie 6 Sitzungen für alle 4 Quartale, mit je 75 % und je 40 Euro für jede Sitzung.
ATU Krankenkasse zahlt im Jahr für insgesamt fünf Termine je 30 ,- dazu.
Hier wird Ihnen bis zu 200 € für Behandlungen beim Osteopathen erstattet. Der Betrag geht von Ihrem Gesundheitskonto ab.
Beteiligung an der Osteopathie, erstmal bis zum Dezember 2013. Auch hier erhalten Sie sechs Sitzungen im Jahr und es wird 80 Prozent erstattet, mit 60 Euro je Osteopathischen Termin.
Hier werden 6 Termine pro Anno und Versicherten zu 80 % der Rechnung und pro Behandlung höchstens 50 € dazugezahlt.
Sechs Sitzungen im Kalenderjahr. Es werden 90 % des Rechnungsbetrages und nicht mehr als 60 Euro pro Behandlungstermin erstattet, dies gilt für alle Verschicherten.
Können bis zu sechs Mal im Jahr die Behandlung bei einem Osteopathen wählen. Erstattet werden 80 Prozent mit max. 60 EURO pro Termin.
Erstattung Ihrer Kosten liegt bei 90 v.H., bei allerdings 65 € je wahrgenommenen Terminen von insgesamt sechs Stück pro Anno.
Wir zahlen 90 % der Rechnung, das sind 60 EUR für 6 Sitzungen für das Versicherungsjahr, das ist für jeden Versicherten möglich.
Hier bekommen sie die Kosten für sechs Sitzungen im Jahr. Sie erhalten einen Zuschuss von 80 v.H. des Rechnungsbetrags, hier sind das 60 € pro Behandlung.
übernimmt die Kosten für maximal 8 Sitzungen pro Anno. Sie erhalten 90 Prozent des Rechnungsbetrages, höhstens aber 60 Euro pro Sitzung zurück.
bezahlt die Kosten für maximal 6 Sitzungen mit 90 Prozent des Rechnungsbetrages, maximal 60 Euro pro Sitzung.
Die BKK erstattet 80% der Kosten bis 40,- Euro pro Sitzung für maximal 6 Behandlungen jährlich.
100 Prozent der Kosten der osteopathischen Therapien. Insgesamt werden 280 € der Rechnung übernommen. Es gibt keine Begrenzung der Behandlung, nur die Höhe von 280 Euro ist begrenzt.
Im Jahr insgesamt 6 osteopathische Behandlungen, je in Höhe mit 80 % vom Rechungsbetrag, sowie max. 60,- Euro pro Sitzung.
80 Prozent der Gesamtrechnung, bis zu 6 x 60 € pro Jahr für die Behandlung, somit erhalten Versicherte der HMR 360 Euro von Ihrer Kasse dazu.
Osteopathische Sitzungen im Jahr bis zu max. 16 Stück, genaue Informationen hält die HVB bereit.
Hier erhalten Sie für Ihr Wohlbefinden 4 x Osteopathie, dazu gibt es 50 € pro Termin und max 80 % der Rechnung erstattet.
Auch hier erhalten Sie als Versicherter 6 Sitzungen im Kalenderjahr. Erstattungen von bis zu 80 % des Rechnungsbetrages, und 60 Euro pro Sitzung.
Wir übernehmen die Kosten für maximal sechs Behandlungen pro Kalenderjahr und pro Person. Dabei werden jeweils bis zu 80 % des Rechnungsbetrages jedoch maximal 60,00 Euro pro Behandlung übernommen.
5 Behandlungen/Sitzungen pro ANNO , sind mit 90 Prozent der Rechnung dabei, sowie 60,- Euro pro Termin.
Kindern unter 12 Jahren wird 100 % allerdings maximal 50 Euro pro Behandlung und Untersuchung bezahlt.
Beteiligung von 80 Prozent bei sechs Behandlungen je Kalenderjahr, hier erhalten Sie 40,- Euro je therapeutischer Behandlung dazu..
Die Versicherung übernimmt als Ihre gesetzliche Krankenkasse die Behandlungskosten von 16 Terminen. Besonderheit ist der Eigenanteil von nur 4,70 EUR pro Behandlungstermin.
8 Sitzungen werden mit je 60 Euro und mit maximal 90 % der Rechnung beteiligt sich die Technoform BKK.
Genaue Angaben macht Ihre Bkk über das Behandlungspaket von 5 Sitzungen.
Wohlbefinden & Gesundheit bei einer Kostenübernahme von 80 % & 3 x 80 € im Jahr, hier erhält jeder Patieent seinen Zuschuss.
Zahlt für 6 Sitzungen übernimmt 80 % der Kosten, Höchstsatz 60,- Euro pro verordneter Behandlung.
6 Sitzungen pro Kalenderjahr übernimmt die Kasse und zahlt 90 v.H bei 60,- EUR pro Sitzung an Sie zurück. Bitte Verordnung, Rezept oder Überweisung mit einreichen.
6 Sitzungen im Kalenderjahr - bis zu 60 EUR je Sitzung nach ärztlicher Verordnung von osteopathischen Behandlungen.
Wohlfühlen für Ihre Gesundheit wird hier mit bis 150 Euro, sowie 80 Prozent der Kosten übernommen.
Die Betriebskrankenkasse von ZF trägt sechs Sitzungen osteopathische Medizin. Auch hier jeweils 60 Euro pro Therapie und 80 % .
Der Stern übernimmt Kosten für sechs Sitzungen. Sie erhalten 80 % des Rechnungsbetrages, und 60,- € pro Sitzung erstattet.
Erstattung von 80 % des Rechnungsbetrages, maximal 60,- EUR je Termin beim Osteopathen. Die Kostenübernahme gilt für 6 Behandlungen/Jahr. .
Erstattet werden 90 % des Rechnungsbetrages & 60,- Euro pro Sitzung. Wie oft? Fragen Sie direkt bei der Betriebskrankenkasse nach.
4 Sitzungen je Versicherten im Kalenderjahr . Gezahlter Zuschuss 50 Euro pro Termin.
Volle Kostenübernahme bis 240,- € bis dahin erhalten Sie 100 Prozent der Behandlungskosten zurück. Diesen Betrag gibt es nur einmal im Jahr.
Kostenübernahme in Höhe von 80 %. Maximal 60 Euro je Behandlung für bis zu 6 Sitzungen im Jahr.
Erstattung auf Ihr Gesundheitskontos bis zu 150,00 Euro. Ob Sie eine Verordnung brauchen erfahren Sie bei Ihrer IKK.
übernimmt fünf osteopathische Behandlungen je Kalenderjahr. Es werden 80 Prozent des Rechnungsbetrages, jedoch nicht mehr als 30 Euro je Behandlung erstattet.
erstattet 6 Anwendungen im Kalenderjahr 80% der Kosten, jedoch pro Termin nicht mehr als 56 Euro.
Die SBK erstattet bis zu sechs osteopathische Behandlungen, jährlich bis zu 30 Euro pro Sitzung.
Das ist das Komplettangebot, von der ärztliche Verordnung und Diagnose, sowie der Nachuntersuchung, erhalten die Versicherten der Securvita osteopathische Behandlung mit max. 16 Sitzungen bezahlt. Weiter Informationen erhalten Sie direkt bei Securvita.
Die TK übernimmt die Behandlungskosten über 6 therapeutische Sitzungen im Jahr. Hier werden 80 % der Rechnung erstattet, allerdings auch höchstens 60 Euro pro Behandlung.
Die Kosten für Osteopathie in Höhe von bis zu 300 € pro Jahr werden im Rahmen Ihres Gesundheitskontos gutgeschreiben.